Altenpflegeheim Dickmann
Altenpflegeheim Dickmann

Corona

Ab dem 01.03.2023 können Sie ohne Corona-Testnachweis Besuche bei Ihren Angehörigen in unserer Einrichtung durchführen.

Wie Sie aus den Medien entnehmen konnten, gilt für Sie als Besucher jedoch noch zwingend die FFP-2 Maskenpflicht, mindestens bis zum 07.04.2023.

Wir bitten Sie dringend, Ihre Masken korrekt und konsequent während Ihres gesamten Besuches zu tragen. Es werden stichprobenartige Kontrollen durchgeführt.

Des weiteren bitten wir Sie alle herzlich darum, von Besuchen in unserer Einrichtung abzusehen, wenn Sie zu folgenden Personengruppen gehören:

  • Personen mit einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2;
  • Personen mit erkennbaren Atemwegs- und anderen Infektionen;
  • Personen, die innerhalb der letzten 5 Tage Kontakt mit einem bestätigten COVID-19-Fall hatten (Kontaktpersonen)

Wenn Sie in diese Gruppen fallen, dürfen Sie – vorübergehend – unser Haus nicht betreten.

Bitte seien Sie im Interesse aller diszipliniert. Es geht um das Wohl Ihrer Angehörigen und unserer Bewohner/innen und Mitarbeiter/innen.

Corona • Altenpflegeheim Dickmann

Wir bitten darum, diese Informationen innerhalb der Familie und gegenüber Angehörigen und potentiellen Besuchern unserer Einrichtung zu kommunizieren! Dankeschön !

Weitere wichtige Zutrittsinformationen zusammengefasst:

-Bei Symptomatik verzichten Sie bitte auf einen Besuch, auch wenn Tests negativ sind

-Stichprobenartige Kontrollen werden durchgeführt

-AHA – Regeln behalten weiterhin Gültigkeit

-das Tragen von FFP2-Masken bleibt Pflicht; wir bitten um FFP2-Masken im ganzen Haus